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Kita- Regeln für Eltern, Gäste und Besucher

 

 

1. Bringen und Abholen der Kinder

  • Bitte beachten Sie die Öffnungs- und Schließzeiten unserer Kita.

  • Die Betreuungszeiten, wie im Vertrag vereinbart, sind grundsätzlich einzuhalten.

  • Während der Frühstückszeit, von 08.00-08.30 Uhr, sind Störungen zu vermeiden.

  • Während der Mittagsruhe, von 12.00-14.00 Uhr, wird die Einrichtung verschlossen.

  • Die Kinder sind persönlich an eine pädagogische Fachkraft zu übergeben. Beim Abholen ist eine persönliche Verabschiedung notwendig.
    Während dieser Zeit ist das Telefonieren zu unterlassen.

  • Es besteht grundsätzlich ein unerlaubtes Foto- und Videoverbot.

  • Das Parken vor der Einrichtung ist nicht erlaubt.

 

2. An- und Abmelden der Kinder

  • Der Essenanbieter ist von den Eltern selbst zu informieren.

  • Es besteht eine Informationspflicht für Eltern an die Kita bei Erkrankung, Urlaub oder sonstiges Fehlen des Kindes.

  • Jedes Kind hat das Recht, laut UNO-Kinderrechtskonvention, zusammenhängend  2 Wochen Urlaub mit den Eltern zu verbringen.

  • Bei längerem unentschuldigtem Fehlen erfolgt ab der 8. Woche die Abmeldung des Kindes durch die Leiterin der Kita.

 

 

3. Ärztliche Bescheinigungen sind verpflichtend:

  • bei Erstaufnahme in die Kita.

  • nach einem Aufenthalt im Krankenhaus.

  • nach Infektionskrankheiten.

  • nach wiederholtem Auftreten gleicher Symptome (auch Magen-Darm-Erkrankungen).

  • grundsätzlich nach Aufforderung der Kita oder des Gesundheitsamtes.

 

4. Lebensmittel

  • Grundsätzlich ist bei mitgebrachten Lebensmitteln das Verbrauchsdatum zu beachten.
    Die Kühlkette sollte nicht unterbrochen werden.

  • Das Mitbringen von Lebensmitteln bei Festen und Feiern darf nur in Absprache mit den pädagogischen Fachkräften erfolgen.

 

5. Sonstige Regelungen

  • Das Betreten der Räume mit Straßenschuhen, besonders bei schlechtem Wetter, ist nicht erlaubt.

  • Das Betreten der Gruppenräume ist auf Grund des Datenschutzes nur erlaubt, wenn eine pädagogische Fachkraft anwesend ist.

  • Kinderwagen, Fahrräder sowie Kinderfahrzeuge sind durch die Eltern selbst zu sichern.
    Diese sind grundsätzlich im Keller, in den dafür vorgesehenen Räumen, abzustellen.

Kitaregeln: Text
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