
Kita- Regeln für Eltern, Gäste und Besucher
1. Bringen und Abholen der Kinder
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Bitte beachten Sie die Öffnungs- und Schließzeiten unserer Kita.
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Die Betreuungszeiten, wie im Vertrag vereinbart, sind grundsätzlich einzuhalten.
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Während der Frühstückszeit, von 08.00-08.30 Uhr, sind Störungen zu vermeiden.
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Während der Mittagsruhe, von 12.00-14.00 Uhr, wird die Einrichtung verschlossen.
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Die Kinder sind persönlich an eine pädagogische Fachkraft zu übergeben. Beim Abholen ist eine persönliche Verabschiedung notwendig.
Während dieser Zeit ist das Telefonieren zu unterlassen. -
Es besteht grundsätzlich ein unerlaubtes Foto- und Videoverbot.
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Das Parken vor der Einrichtung ist nicht erlaubt.
2. An- und Abmelden der Kinder
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Der Essenanbieter ist von den Eltern selbst zu informieren.
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Es besteht eine Informationspflicht für Eltern an die Kita bei Erkrankung, Urlaub oder sonstiges Fehlen des Kindes.
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Jedes Kind hat das Recht, laut UNO-Kinderrechtskonvention, zusammenhängend 2 Wochen Urlaub mit den Eltern zu verbringen.
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Bei längerem unentschuldigtem Fehlen erfolgt ab der 8. Woche die Abmeldung des Kindes durch die Leiterin der Kita.
3. Ärztliche Bescheinigungen sind verpflichtend:
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bei Erstaufnahme in die Kita.
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nach einem Aufenthalt im Krankenhaus.
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nach Infektionskrankheiten.
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nach wiederholtem Auftreten gleicher Symptome (auch Magen-Darm-Erkrankungen).
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grundsätzlich nach Aufforderung der Kita oder des Gesundheitsamtes.
4. Lebensmittel
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Grundsätzlich ist bei mitgebrachten Lebensmitteln das Verbrauchsdatum zu beachten.
Die Kühlkette sollte nicht unterbrochen werden. -
Das Mitbringen von Lebensmitteln bei Festen und Feiern darf nur in Absprache mit den pädagogischen Fachkräften erfolgen.
5. Sonstige Regelungen
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Das Betreten der Räume mit Straßenschuhen, besonders bei schlechtem Wetter, ist nicht erlaubt.
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Das Betreten der Gruppenräume ist auf Grund des Datenschutzes nur erlaubt, wenn eine pädagogische Fachkraft anwesend ist.
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Kinderwagen, Fahrräder sowie Kinderfahrzeuge sind durch die Eltern selbst zu sichern.
Diese sind grundsätzlich im Keller, in den dafür vorgesehenen Räumen, abzustellen.